Was sind IGEL-Leistungen?
IGEL Leistungen sind individuelle Gesundheitsleitungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Die Krankenkasse ist verpflichtet, alle Leistungen, die angemessen UND zweckmässig UND notwendig UND wirtschaftlich sind, im Rahmen der Sachleistung dem Versicherten gegenüber durch seine "Leistungserbringer" (Ärzte, Krankenhäuser) durchzuführen.
Es gibt also Behandlungs- und Therapiemassnahmen, die angemessen, zweckmässig und notwendig sind, aber nicht wirtschaftlich.
Die Kassen reden solche Leistungen schlecht, erkennt der Patient doch, dass seine gesetzliche Krankenversicherung halt nicht alle sinnvollen Leistungen bezahlt.
Die Krankenkassen stellen den Sachverhalt oft so dar, dass die betreffenden Leistungen nicht zweckmässig und angemessen seien, und unterschlagen bewusst, dass bereits das Nichterfüllen eines einzigen Kriteriums zum Ausschluss aus der Leistungspflicht der GKV führt. Leider passiert das auch mit Leistungen, die nachgewiesenermassen lebensverlängernd sind, wie z.B. die PSA-Untersuchung im Rahmen der Prostatakrebsvorsorge (siehe hier)
Wichtig ist, dass der Behandlungsvertrag schriftlich geschlossen wird.
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